Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/09/0028 E 18. Juni 2024 RS 3 (hier ohne den Einschub nach dem Gedankenstrich)

Stammrechtssatz

Das VwG hat im Stadium der Entscheidung über die Einleitung oder Nichteinleitung eines Disziplinarverfahrens im Regelfall abschließend die Frage der Verjährung zu klären - wozu auch die durchzuführende mündliche Verhandlung dient (VwGH 31.1.2022, Ra 2020/09/0011). Das Verfolgungs- und Bestrafungshindernis der Verjährung ist von Amts wegen wahrzunehmen (VwGH 18.3.1993, 92/09/0352).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025090091.L04