Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0036

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/09/0168 E 23. November 2005 RS 2 (hier ohne 'Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern zu erbringenden Dienstleistungen stehen')

Stammrechtssatz

Einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Ablauf mit von anderen Unternehmern zu erbringenden Dienstleistungen stehen (hier: Erbringung von Hilfsarbeiten auf einer Baustelle), stellen kein selbständiges Werk dar und können daher nicht den Inhalt eines Werkvertrages bilden (Hinweis E 21.3.1995, Zl. 94/09/0163).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090036.L04