Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0025

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/09/0026

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2025/09/0027 E 04.09.2025

Rechtssatz

Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG stellt für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine eigene Strafdrohung auf und es ist nicht eine Gesamtstrafe zu verhängen (VwGH 24.1.2022, Ra 2020/09/0077).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090025.L07