Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/09/0025

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/09/0026

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2025/09/0027 E 04.09.2025

Rechtssatz

Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff und ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinn des Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG vorliegt nach Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist jedoch ein ausreichend erhobener Sachverhalt (VwGH 5.11.2014, Ro 2014/09/0050).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090025.L04