Verwaltungsgerichtshof
04.09.2025
Ra 2025/09/0025
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/09/0026
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2025/09/0027 E 04.09.2025
Der Begriff der "Beschäftigung" ist ein Rechtsbegriff und ist für die Beurteilung, ob eine Beschäftigung im Sinn des Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG vorliegt nach Paragraph 2, Absatz 4, AuslBG der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. Grundlage für die rechtliche Würdigung ist jedoch ein ausreichend erhobener Sachverhalt (VwGH 5.11.2014, Ro 2014/09/0050).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025090025.L04