Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.08.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/08/0031

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/08/0184 E 10. September 2014 RS 3 (hier ohne den letzten Teilsatz)

Stammrechtssatz

Bestehen Zweifel an der Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen, ist die Behörde auch verpflichtet, seine Arbeitsfähigkeit von Amts wegen zu prüfen, wofür eine medizinische Untersuchung in Betracht kommt vergleiche das hg. Erkenntnis vom 15. Mai 2013, Zl. 2011/08/0356).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025080031.L04