Verwaltungsgerichtshof
07.01.2026
Ra 2025/07/0302
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/07/0303
Ra 2025/07/0304
Ra 2025/07/0305
GRS wie 2003/07/0105 E 21. Oktober 2004 RS 6 (hier nur der erste Satz)
Eine wasserrechtlich relevante Berührung des Grundeigentums iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG 1959 setzt einen projektsgemäß vorgesehenen Eingriff in dessen Substanz voraus. Die projektsgemäße Auflassung eines natürlichen Gerinnes auf einem Grundstück und damit die Einleitungsmöglichkeit aus einem in diesem Grundstück vorhandenen Oberflächenentwässerungssystem in dieses Gerinne steht im Zusammenhang mit dem Recht auf Entwässerung der eigenen Liegenschaft.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070302.L03