Verwaltungsgerichtshof
26.06.2025
Ra 2025/07/0054
Ist in einer Verfahrenskonstellation, in der eine wasserrechtliche Bewilligung bereits erteilt wurde, sogar die beantragte Verlängerung der Bauvollendungsfrist zu versagen, wenn die Neuerteilung der wasserrechtlichen Bewilligung nicht möglich wäre, muss dieser Beurteilungsmaßstab umso mehr auch in einem Verfahren betreffend einen Antrag auf nachträgliche wasserrechtliche Bewilligung zur Beseitigung eines bisher konsenslosen bzw. vom Konsens abweichenden Zustands gelten.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070054.L10