Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/07/0054

Rechtssatz

Im Fall einer nachträglich beantragten Bewilligung einer bereits bestehenden Anlage hat nach den Bestimmungen des WRG 1959 ein Konsenswerber nur dann einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung, wenn diese Anlage - unter anderem - dem Stand der Technik im Sinn des Paragraph 12 a, WRG 1959 entspricht (VwGH 17.6.2010, 2009/07/0037).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070054.L03