Verwaltungsgerichtshof
26.06.2025
Ra 2025/07/0054
Im Fall einer nachträglich beantragten Bewilligung einer bereits bestehenden Anlage hat nach den Bestimmungen des WRG 1959 ein Konsenswerber nur dann einen Rechtsanspruch auf die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung, wenn diese Anlage - unter anderem - dem Stand der Technik im Sinn des Paragraph 12 a, WRG 1959 entspricht (VwGH 17.6.2010, 2009/07/0037).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025070054.L03