Verwaltungsgerichtshof
29.01.2026
Ra 2025/07/0017
Es ist von einer Mitwirkungspflicht des Betreibers einer Abfallbehandlungsanlage hinsichtlich rechtserheblicher Umstände der Anlage, hinsichtlich derer er näher zum Beweis ist, auszugehen (VwGH 12.12.2002, 98/07/0159).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070017.L07