Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/07/0017

Rechtssatz

Es ist von einer Mitwirkungspflicht des Betreibers einer Abfallbehandlungsanlage hinsichtlich rechtserheblicher Umstände der Anlage, hinsichtlich derer er näher zum Beweis ist, auszugehen (VwGH 12.12.2002, 98/07/0159).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025070017.L07