Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/07/0002

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2025/07/0003

Rechtssatz

Ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht ist mit einer Anlage insofern untrennbar verknüpft, als es zu deren Betrieb dient und unter Bezugnahme auf die Gegebenheiten dieser Anlage erteilt wird (VwGH 26.3.2009, 2007/07/0127). Vor diesem Hintergrund ist regelmäßig die Gesellschaft als Wasserbenützungsberechtigte des persönlichen Wasserbenutzungsrechtes anzusehen, der im Spaltungs- und Übernahmevertrags das Recht (etwa das Pachtrecht) zur Nutzung der Anlage, der es dient, zugeordnet wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070002.J23