Verwaltungsgerichtshof
22.04.2026
Ro 2025/07/0002
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2025/07/0003
Ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht ist mit einer Anlage insofern untrennbar verknüpft, als es zu deren Betrieb dient und unter Bezugnahme auf die Gegebenheiten dieser Anlage erteilt wird (VwGH 26.3.2009, 2007/07/0127). Vor diesem Hintergrund ist regelmäßig die Gesellschaft als Wasserbenützungsberechtigte des persönlichen Wasserbenutzungsrechtes anzusehen, der im Spaltungs- und Übernahmevertrags das Recht (etwa das Pachtrecht) zur Nutzung der Anlage, der es dient, zugeordnet wird.
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070002.J23