Verwaltungsgerichtshof
22.04.2026
Ro 2025/07/0002
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2025/07/0003
Ein persönliches Wasserbenutzungsrecht bei juristischen Personen erlischt mit deren Untergang (VwGH 26.3.2009, 2007/07/0127); das ergibt sich bereits daraus, dass im Fall des (bloßen) Untergangs der juristischen Person niemand vorhanden ist, dem dieses Recht zugeordnet werden könnte.
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070002.J24