Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/07/0002

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2025/07/0003

Rechtssatz

Hinsichtlich der Übertragung von Wasserbenutzungsrechten ist festzuhalten, dass bei den - als Regelfall konzipierten - dinglichen Wasserbenutzungsrechten der Rechtsnachfolger im Eigentum an einer Liegenschaft, mit welcher ein Wasserrecht verbunden ist, in dieses Wasserrecht eintritt. Für die Rechtsnachfolge ist bei dinglichen Wasserbenutzungsrechten somit der zivilrechtliche Eigentumserwerb maßgebend, wobei dieser von Todes wegen oder unter Lebenden - somit insbesondere durch Kauf und Verkauf der Liegenschaft - erfolgen kann (VwGH 17.11.2020, Ra 2020/07/0054 und 0055).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070002.J10