Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/07/0002

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2025/07/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 VwSlg 17471 A/2008 RS 4

Stammrechtssatz

Allein der Umstand, dass im Bewilligungsbescheid keine ausdrückliche Verbindung zwischen Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft oder Betriebsanlage ausgesprochen wurde, führt noch nicht dazu, dass es sich um ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht handelt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070002.J04