Verwaltungsgerichtshof
22.04.2026
Ro 2025/07/0002
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2025/07/0003
GRS wie 2007/07/0133 E 29. Mai 2008 VwSlg 17471 A/2008 RS 4
Allein der Umstand, dass im Bewilligungsbescheid keine ausdrückliche Verbindung zwischen Wasserbenutzungsrecht und Liegenschaft oder Betriebsanlage ausgesprochen wurde, führt noch nicht dazu, dass es sich um ein persönlich gebundenes Wasserbenutzungsrecht handelt.
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025070002.J04