Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/06/0254

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/06/0255

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/06/0043 E 11. März 2016 RS 8 (hier: nur der letzte Satz)

Stammrechtssatz

Die Revisionszulässigkeitsgründe sind in der Revision gesondert darzustellen (Hinweis B vom 24. September 2014, Ra 2014/19/0097), gesondert somit auch von den Revisionsgründen gemäß Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer 5, VwGG. Der Darstellung von Revisionsgründen wird nicht dadurch entsprochen, dass auf die Ausführungen zu den Zulässigkeitsgründen verwiesen wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060254.L02