Verwaltungsgerichtshof
18.03.2025
Ra 2025/06/0034
GRS wie Ro 2014/06/0061 E 24. Oktober 2017 RS 1
Die Frage des Trassenverlaufes ist nicht mehr Gegenstand des Enteignungsverfahrens, in dem im Wesentlichen nur mehr die Frage zu prüfen ist, ob die Enteignung der für die Realisierung des Straßenbauvorhabens vorgesehenen Grundstücke im beantragten Umfang erforderlich ist.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025060034.L01