Verwaltungsgerichtshof
09.03.2026
Ra 2025/05/0176
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/05/0177
Ra 2025/05/0178
Ra 2025/05/0179
GRS wie Ra 2021/05/0162 B 7. März 2023 RS 1
Nachbarn kommt im Rahmen ihrer Parteistellung in einem Materienverfahren auch ein subjektives Recht auf Einhaltung der gesetzlich normierten Zuständigkeiten zu vergleiche etwa VwGH 23.2.2017, Ro 2014/07/0034; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027, jeweils mwN). Die Nachbarn können daher mit dem Vorbringen, es sei zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, die Frage der Zuständigkeit der vollziehenden Behörde aufwerfen vergleiche etwa VwGH 20.12.2017, Ro 2016/04/0009).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025050176.L01