Verwaltungsgerichtshof
02.02.2026
Ra 2025/05/0173
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/05/0174
GRS wie Ra 2025/05/0007 E 27. August 2025 RS 8
Die in einem Wohnungseigentumsvertrag enthaltene Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Kurzzeitvermietung stellt keine Zustimmung iSd Paragraph 129, Absatz eins a, BO dar und vermag in diesem Regelungskontext die "liquide" Zustimmung aller Miteigentümer zu einem konkreten Vorhaben nicht zu ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025050173.L01