Verwaltungsgerichtshof
20.11.2025
Ra 2025/05/0153
GRS wie Ra 2025/05/0007 E 27. August 2025 RS 8 (hier: zu geschäftlichen Zwecken, die üblicherweise in Wohnungen stattfinden)
Die in einem Wohnungseigentumsvertrag enthaltene Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Kurzzeitvermietung stellt keine Zustimmung iSd Paragraph 129, Absatz eins a, BO dar und vermag in diesem Regelungskontext die "liquide" Zustimmung aller Miteigentümer zu einem konkreten Vorhaben nicht zu ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025050153.L02