Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/05/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/05/0020 B 10. März 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Ob eine konkrete Änderung eines Flächenwidmungsplanes dem Raumordnungsgesetz widerspricht, ist eine Frage des Einzelfalles. Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge nur dann vor, wenn die diesbezügliche Beurteilung durch das VwG in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche VwGH 26.2.2019, Ra 2019/06/0012, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025050078.L01