Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/05/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0093 E 12. Juni 2012 RS 2 (hier: nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Auch wenn Ausnahmebestimmungen restriktiv zu interpretieren sind, sind für einzelne Bauvorhaben auch mehrere Ausnahmen zu genehmigen, sofern für jede einzelne die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Liegen die Voraussetzungen des Paragraph 69, Absatz 2, Wr BauO vor, hat der Bewilligungswerber einen Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Ausnahmebewilligung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025050071.L02