Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/05/0063

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/05/0064

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2012/05/0058 E 20. Jänner 2015 RS 10

Stammrechtssatz

Die Wr BauO räumt in Bezug auf die Frage der Statik und der Tragfähigkeit des Untergrundes bzw. der Standfestigkeit der Nachbargebäude grundsätzlich kein Nachbarrecht ein.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025050063.L02