Verwaltungsgerichtshof
27.08.2025
Ra 2025/05/0007
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/05/0008
Die in einem Wohnungseigentumsvertrag enthaltene Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Kurzzeitvermietung stellt keine Zustimmung iSd Paragraph 129, Absatz eins a, BO dar und vermag in diesem Regelungskontext die "liquide" Zustimmung aller Miteigentümer zu einem konkreten Vorhaben nicht zu ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025050007.L10