Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.03.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/04/0231

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2025/04/0232

Ra 2025/04/0233

Ra 2025/04/0234

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/04/0204 E 30. Juni 2004 RS 6 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Gegenstand der Genehmigung ist die KONKRETE BETRIEBSANLAGE, wie sie anhand der Projektunterlagen beantragt worden ist. Ein konsenswidriger Betrieb der (unter Auflagen genehmigten) Betriebsanlage bzw. mögliche künftige Entwicklungen, die eine Änderung der Betriebsanlage darstellen würden, sind dem Konsenswerber im Bewilligungsverfahren nicht zu unterstellen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025040231.L05