Verwaltungsgerichtshof
06.08.2025
Ra 2025/04/0163
Ein Vorbringen, soweit es aus einer Aneinanderreihung von Rechtssätzen des VwGH besteht, ohne dass ein konkreter Fallbezug hergestellt wird, entspricht nicht den hg. Anforderungen an die Zulässigkeitsbegründung vergleiche idS etwa VwGH 26.6.2024, Ra 2024/17/0042 bis 0046, Pkt. 6.2, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025040163.L02