Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/04/0007

Rechtssatz

Die Verarbeitung der Parteiaffinitäten (als Verstoß gegen das Rechtmäßigkeitsgebot des Artikel 5, Absatz eins, Litera a, erster Fall DSGVO in Verbindung mit dem Verarbeitungsverbot besonderer Kategorien personenbezogener Daten des Artikel 9, Absatz eins, DSGVO) ist schon aufgrund der Eingriffsintensität in Bezug auf die betroffenen besonderen Kategorien von personenbezogenen Daten nach Artikel 9, Absatz eins, DSGVO als schwerer Verstoß zu betrachten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025040007.J30