Verwaltungsgerichtshof
24.06.2026
Ro 2025/04/0007
Ein Verstoß gegen formelle Pflichten des Verantwortlichen hat nach der Rechtsprechung des EuGH für sich genommen keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung.
ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025040007.J14