Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/04/0007

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2021/04/0007 E 14. Dezember 2021 RS 5

Stammrechtssatz

Das Auslegungsergebnis, wonach die einer bestimmt bezeichneten Person zugeschriebene (hohe) Empfänglichkeit für Werbung konkreter Parteien kein personenbezogenes Datum sein soll, lässt sich aus Artikel 4, Ziffer eins, DSGVO keinesfalls ableiten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025040007.J06