Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/04/0007

Rechtssatz

Der EuGH stellt für das Verschulden des Verantwortlichen für Verstöße gegen die DSGVO darauf ab, ob sich der Verantwortliche über die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens im Klaren sein konnte. Bewusstsein über den Rechtsverstoß ist keine Voraussetzung des Verschuldens.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025040007.J04