Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.2026

Geschäftszahl

Ro 2025/04/0007

Rechtssatz

Der EuGH hat im Urteil vom 5. Dezember 2023, C-807/21, Deutsche Wohnen SE, ausgesprochen, dass Artikel 58, Absatz 2, Litera i und Artikel 83, DSGVO einer nationalen Regelung entgegenstehen, wonach eine Geldbuße wegen eines in Artikel 83, Absatz 4 bis 6 DSGVO genannten Verstoßes gegen eine juristische Person in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche nur dann verhängt werden kann, wenn dieser Verstoß zuvor einer identifizierten natürlichen Person zugerechnet wurde.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RO2025040007.J01