Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/03/0034

Rechtssatz

Für die Frage der Bescheidqualifikation kommt es weder auf die subjektiven Absichten des Verfassers noch auf die Rechtmäßigkeit des Bescheides an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025030034.L04