Verwaltungsgerichtshof
25.11.2025
Ra 2025/02/0209
GRS wie 93/03/0204 E 16. März 1994 RS 3
Bei Kraftfahrzeuglenkern kann eine Unkenntnis oder die irrige Auslegung von Bestimmungen der StVO nicht als unverschuldet angesehen werden.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020209.L05