Verwaltungsgerichtshof
18.11.2025
Ra 2025/02/0204
GRS wie Ra 2025/02/0117 B 26. August 2025 RS 1
Bei der Beurteilung, ob eine Tierabnahme rechtmäßig ist, ist auch die Frage der Verhältnismäßigkeit zu klären (VwGH 29.7.2025, Ra 2025/02/0069). Der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Tierabnahme als ultima ratio kommt jedoch keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil es sich bei der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme um eine Beurteilung im Einzelfall handelt.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020204.L06