Verwaltungsgerichtshof
18.09.2025
Ra 2025/02/0141
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2025/02/0142
GRS wie Ra 2025/02/0117 B 26. August 2025 RS 1 (hier nur der zweite Satz)
Bei der Beurteilung, ob eine Tierabnahme rechtmäßig ist, ist auch die Frage der Verhältnismäßigkeit zu klären (VwGH 29.7.2025, Ra 2025/02/0069). Der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Tierabnahme als ultima ratio kommt jedoch keine grundsätzliche Bedeutung zu, weil es sich bei der Frage der Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme um eine Beurteilung im Einzelfall handelt.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020141.L01