Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/02/0012 B 3. Februar 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Die Frage, ob einem Tier eine Tierquälerei iSd Paragraph 5, Absatz eins, TierschutzG 2005 zugefügt wurde, ist auf sachkundiger Ebene zu klären, zumal es nach dem Wortlaut des Gesetzes darauf ankommt, dass einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird vergleiche VwGH 29.4.2013, 2009/02/0024).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020139.L02