Verwaltungsgerichtshof
11.12.2025
Ra 2025/02/0139
GRS wie Ra 2020/02/0012 B 3. Februar 2020 RS 1
Die Frage, ob einem Tier eine Tierquälerei iSd Paragraph 5, Absatz eins, TierschutzG 2005 zugefügt wurde, ist auf sachkundiger Ebene zu klären, zumal es nach dem Wortlaut des Gesetzes darauf ankommt, dass einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden oder es in schwere Angst versetzt wird vergleiche VwGH 29.4.2013, 2009/02/0024).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020139.L02