Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0139

Rechtssatz

Die einzelnen, in Paragraph 5, Absatz 2, TSchG demonstrativ aufgezählten Tathandlungen stellen keine selbstständigen, unter Strafe stehenden Tatbestände dar. Paragraph 5, Absatz 2, TSchG enthält vielmehr eine demonstrative Auflistung von Verstößen gegen Paragraph 5, Absatz eins, TSchG. Demnach können einem Tier (auch) durch die Unterlassung von Betreuungsmaßnahmen ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zugefügt werden vergleiche Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 13, TSchG) (VwGH 1.10.2019, Ra 2018/02/0321).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020139.L01