Verwaltungsgerichtshof
17.03.2025
Ra 2025/02/0042
GRS wie Ra 2019/02/0004 B 13. Dezember 2019 RS 1
Beweisanträge, die nur pauschal zum Beweis für das gesamte Vorbringen gestellt werden, entsprechen nicht dem Erfordernis der konkreten Bezeichnung des Beweisthemas, das durch das Beweismittel erwiesen werden soll vergleiche VwGH 24.3.2010, 2009/03/0156).
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2025020042.L01