Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.06.2026

Geschäftszahl

Ra 2025/02/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 1 (hier ohne die Parenthese)

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach - und zwar auch in Bezug auf den von der Siemens AG hergestellten "Alcomat" M52052/A15 - ausgesprochen, dass das mit einem Alkomaten erzielte Ergebnis einer Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt Beweis über die Alkoholbeeinträchtigung mache und der Gesetzgeber dabei grundsätzlich von der Tauglichkeit solcher Messgeräte ausgegangen sei vergleiche etwa das Erkenntnis vom 15. Mai 1991, Zl. 91/02/0006).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2025020006.L01