Verwaltungsgerichtshof
20.09.2024
Ra 2024/22/0106
GRS wie Ra 2016/22/0011 B 25. Juli 2017 RS 1
Nichtstattgebung - Aufenthaltstitel - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde die Beschwerde des Revisionswerbers gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Wien betreffend die Abweisung seines Erstantrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Niederlassungsbewilligung" gemäß Paragraph 43, Absatz 3, Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012, - unter gleichzeitigem Ausspruch der Zurückweisung der Antragsänderung auf Erteilung eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte plus" gemäß Paragraph 41 a, Absatz 9, NAG, in der Fassung vor Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 87 aus 2012,, als unbegründet abgewiesen. Eine solche Entscheidung bewirkt - nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs vergleiche etwa den Beschluss vom 6. April 2017, Ra 2017/22/0037) - keine Änderung der Rechtsposition des Revisionswerbers und ist einem Vollzug im Sinn des Paragraph 30, Absatz 2, VwGG nicht zugänglich.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024220106.L01