Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/22/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/22/0205 E 27. Februar 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Beantragt ein Fremder einen Erstaufenthaltstitel, ist im Zusammenhang mit einer eventuellen Aufenthaltsehe seine Absicht entscheidend, wie der angestrebte Aufenthaltstitel zu nutzen ist vergleiche VwGH 19.9.2012, 2008/22/0243; 20.10.2011, 2010/21/0177).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024220062.L01