Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/21/0146

Rechtssatz

Bei der Erstellung der für das Aufenthaltsverbot zu treffenden Gefährdungsprognose ist es zulässig, das Vorliegen eines Verhaltens, das (noch) nicht zu einer gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Bestrafung geführt hat, selbständig zu prüfen und auf Basis entsprechender Feststellungen ein Aufenthaltsverbot zu erlassen (VwGH 9.6.2022, Ra 2021/21/0157; VwGH 3.7.2018, Ra 2018/21/0081).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024210146.L02