Verwaltungsgerichtshof
10.04.2026
Ra 2024/21/0059
Der erhöhte Gefährdungsmaßstab des Paragraph 66, Absatz eins, letzter Satzteil FPG kommt nicht zur Anwendung, wenn dem Fremden aufgrund einer Aufenthaltsehe zu keinem Zeitpunkt ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukam und er somit auch kein unionsrechtliches Daueraufenthaltsrecht erwerben konnte (VwGH 7.10.2021, Ra 2021/21/0143).
ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024210059.L04