Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.04.2026

Geschäftszahl

Ra 2024/21/0059

Rechtssatz

Der erhöhte Gefährdungsmaßstab des Paragraph 66, Absatz eins, letzter Satzteil FPG kommt nicht zur Anwendung, wenn dem Fremden aufgrund einer Aufenthaltsehe zu keinem Zeitpunkt ein unionsrechtliches Aufenthaltsrecht zukam und er somit auch kein unionsrechtliches Daueraufenthaltsrecht erwerben konnte (VwGH 7.10.2021, Ra 2021/21/0143).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2026:RA2024210059.L04