Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.09.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/17/0068

Rechtssatz

Bei einem Ungehorsamsdelikt, wie im vorliegenden Fall einer Verwaltungsübertretung nach Paragraph 120, Absatz eins a, FPG in Verbindung mit Paragraph 31, Absatz eins und Absatz eins a, FPG, kommt es auf das Vorliegen eines Vorsatzes nicht an.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024170068.L02