Verwaltungsgerichtshof
22.10.2025
Ra 2024/16/0077
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2024/16/0078 E 22.10.2025
Als Reisekosten sind dem Zeugen nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu vergüten. Sind ihm keine Reisekosten entstanden, ist ein Kostenersatz nicht zulässig.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160077.L01