Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/16/0077

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2024/16/0078 E 22.10.2025

Rechtssatz

Als Reisekosten sind dem Zeugen nur die tatsächlich entstandenen Kosten zu vergüten. Sind ihm keine Reisekosten entstanden, ist ein Kostenersatz nicht zulässig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160077.L01