Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/16/0074

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2024/16/0075 E 08.06.2026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/07/0094 B 16. Juli 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat vergleiche B 18. Februar 2015, Ra 2015/08/0008).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024160074.L04