Verwaltungsgerichtshof
18.12.2025
Ra 2024/15/0078
GRS wie Ra 2024/04/0009 B 20. März 2025 RS 6
Der Umstand, dass ein Sachverständiger auch eine Rechtsfrage erörtert (und das VwG in seiner rechtlichen Beurteilung zum selben Ergebnis gelangt), begründet für sich allein noch keine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung.
ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150078.L07