Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0078

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2024/04/0009 B 20. März 2025 RS 6

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass ein Sachverständiger auch eine Rechtsfrage erörtert (und das VwG in seiner rechtlichen Beurteilung zum selben Ergebnis gelangt), begründet für sich allein noch keine Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150078.L07