Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0078

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 2, NoVAG 1991 richtet sich die Fahrzeugklasse nach Paragraph 3, KFG, wobei für die Einordnung eines Kraftfahrzeuges in diese Klassen der Typenschein, der Einzelgenehmigungsbescheid oder die EG- bzw. EU-Übereinstimmungsbescheinigung, jeweils gemäß Abschnitt römisch drei des Kraftfahrgesetzes 1967, maßgeblich ist. Diese Einordnung stellt für die Abgabenbehörde daher eine Vorfrage dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150078.L01