Verwaltungsgerichtshof
30.10.2024
Ra 2024/15/0055
Sachentscheidungen des VwG können in einer ersatzlosen Aufhebung, in einer Abänderung des angefochtenen Abgabenbescheides oder in einer Abweisung der Beschwerde bestehen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024150055.L02