Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.2024

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0055

Rechtssatz

Sachentscheidungen des VwG können in einer ersatzlosen Aufhebung, in einer Abänderung des angefochtenen Abgabenbescheides oder in einer Abweisung der Beschwerde bestehen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2024150055.L02