Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0034

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2024/15/0021 B 21.10.2025

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/13/0009 B 22. Februar 2024 RS 1 (hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Ein Verweis auf die Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht im Bescheid ist zulässig, wenn diese der Partei gesondert zugehen. Dass die Bescheidbegründung spätestens gleichzeitig mit dem Bescheid zugestellt wird, ist hingegen nicht erforderlich vergleiche VwGH 21.4.2023, Ra 2022/15/0093, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150034.L03