Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/15/0001

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2024/16/0004 B 16.04.2026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2019/16/0012 E 12. November 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Paragraph 82, Absatz 8, KFG 1967 enthält eine widerlegliche Rechtsvermutung, die der Person, die das Kraftfahrzeug in das Bundesgebiet eingebracht hat oder in diesem verwendet, die Möglichkeit einräumt, den Gegenbeweis zu erbringen, dass das Fahrzeug seinen dauernden Standort tatsächlich nicht im Inland hat vergleiche VwGH 30.1.2020, Ra 2019/16/0215).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024150001.L02