Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.2025

Geschäftszahl

Ra 2024/13/0081

Rechtssatz

Auch bei Sachverständigengutachten ist nach Paragraph 183, Absatz 4, BAO der Partei vor Erlassung der abschließenden Erledigung Gelegenheit zu geben, vom Gutachten Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern vergleiche VwGH 28.5.1998, 96/15/0132; 29.9.2004, 2002/13/0206).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2025:RA2024130081.L10